Kurzzeitpflege
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Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige, die eine zu pflegende Person zuhause betreuen, z.B. in den Urlaub fahren oder selber krank sind. Außerdem kann man Kurzeitpflege beantragen, wenn ältere Menschen z.B. nach dem Krankenhausaufenthalt noch nicht richtig fit sind oder die Zeit bis zur stationären Aufnahme in ein Pflegeheim überbrückt werden soll. Die Kosten für Kurzzeitpflege werden im Bedarfsfall bis zu vier Wochen im Kalenderjahr bis zu einem Betrag von 1470 € von der Pflegeversicherung übernommen.
Unser Service steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Auch am Wochenende sind unsere Mitarbeiter für Sie da!
Wir freuen uns auf Ihre Fragen!
Ihre Pflegenetzwerker
Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige, die eine zu pflegende Person zuhause betreuen, z.B. in den Urlaub fahren oder selber krank sind. Außerdem kann man Kurzeitpflege beantragen, wenn ältere Menschen z.B. nach dem Krankenhausaufenthalt noch nicht richtig fit sind oder die Zeit bis zur stationären Aufnahme in ein Pflegeheim überbrückt werden soll. Die Kosten für Kurzzeitpflege werden im Bedarfsfall bis zu vier Wochen im Kalenderjahr bis zu einem Betrag von 1470 € von der Pflegeversicherung übernommen.
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