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Pflegeberatung

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Pflegeberatung soll den organisatorischen Aufwand bei der Beantragung von Leistungen zur Behandlung von Erkrankungen, Hilfe bei der Pflege und von der Altenhilfe reduzieren. Die durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eingeführte Pflegeberatung soll in den Pflegestützpunkten im Rahmen des Case-Managements stattfinden. Die Pflegeberatung hat folgende Bestandteile:

1. Auskunft und Beratung in sämtlichen pflegerischen Belangen,

2. Koordinierung aller regionalen Versorgungs- und Unterstützungsangebote sowie die

3. Vernetzung abgestimmter pflegerischer Versorgungs- und Betreuungsangebote.


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