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Hausnotruf

Frage:

Meine Schwiegermutter (88 Jahre, Knappschaft-versichert) lebt -mit meiner Pflegehilfe- noch alleine im Haus. Vorige Woche ist es zwei mal passiert, dass sie beim Bücken das Gleichgewicht verloren hat, hinfiel und nicht mehr alleine aufstehen konnte; einmal konnte sie zum Telefon kriechen und das andere Mal fand ich sie (nach ca. 1 Std.) hilflos vor.

Ich habe im WWW nach Hausnotruf gesucht und u.a. bei HOSPICOM ein Gerät für 398,00 ? gefunden.

Macht es Sinn, so etwas selbst zu kaufen??, oder m u ß man (bei Beteiligung der Krankenkasse) einen Vertrag mit einer Hilfsorganisation (welche dann?) abschließen?

Antwort:

Sie haben erwähnt, dass Ihre Schwiegermutter eine Pflegehilfe hat. Ist Sie dann eventuell auch in die Pflegeversicherung übernommen worden und hat eine Pflegestufe erhalten?

Sollte das der Fall sein, empfiehlt es sich einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse für das Hausnotrufsystem zu stellen. Es empfiehlt sich deswegen, weil es Hausnotrufanbieter gibt, die das Hausnotrufsystem zuzahlungsfrei zur Verfügung stellen. Das heißt, Ihre Schwiegermutter oder Sie hätten dafür nichts zu zahlen. Die Pflegekasse gibt Auskunft über die verschiedenen Hausnotrufanbieter. Deren Angebote sollten Sie genau prüfen, weil nicht alle ein zuzahlungsfreies Hausnotrufsystem offerieren.

Ich habe mir die Seite von Hospicom angeschaut und das dort angebotene System ist offensichtlich ein sogenanntes Solitärgerät. Ein Solitärgerät kann allerdings lediglich die eingespeicherten Telefonnummern anwählen (bei dem Hospicomgerät sind es zehn), ohne zu überprüfen, ob der Notruf wirklich jemanden erreicht hat. Ein Solitärgerät beendet seine Alarmierung nämlich bereits, wenn der Notruf von einem Anrufbeantworter oder einer Mail-Box angenommen wird. Der Hausnotrufteilnehmer kann nicht wirklich sicher sein, dass er im Notfall rasch Hilfe bekommt.

Die ständige Erreichbarkeit von Hilfe können nur Hausnotrufsysteme gewährleisten, die an eine rund um die Uhr besetze Notrufzentrale angeschlossen sind. Das heißt, ein Notruf würde zuerst in der Notrufzentrale eingehen. Erst dann würde der Notruf weitergeleitet und zwar an die Personen, die in der Notrufverfolgungsliste verzeichnet sind. Auf dieser Liste sind Bezugspersonen des Teilnehmers (Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegedienst) eingetragen, die über einen Schlüssel verfügen und in der Nähe wohnen. Diese werden entsprechend der Reihenfolge auf der Notrufverfolgungsliste benachrichtig. Sollte bereits die erste Bezugsperson erreicht werden und erklären, zum Teilnehmer zu fahren, um nach ihm zu schauen, würden die anderen Bezugspersonen nicht benachrichtigt werden. Sollte dies nicht möglich sein, werden gemäß der Notrufverfolgungsliste weitere Bezugspersonen angerufen. In einem wirklichen Notfall würde parallel der Rettungsdienst benachrichtigt.

Sie müssen daher entscheiden, ob ein Solitärgerät Ihren Vorstellungen und Wünschen entspricht oder ob Sie sich für ein Hausnotrufsystem entscheiden, dass an eine Notrufzentrale angeschlossen ist. Letztere sind im Übrigen bei den verschiedenen Anbietern nicht auf Kauf- sondern auf Mietbasis zu bekommen. Diese Miete besteht in der Regel aus einer einmaligen Gebühr und einer monatlichen Miete. Bei den Preisen für Selbstzahler, also Personen ohne Pflegestufe, gibt es ebenfalls erhebliche Unterschiede. Auch dort sollten Sie die Angebote der verschiedenen Hausnotrufunternehmen genau prüfen.

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