Herzlich willkommen im Pflegenetzwerk


Widerspruch MDK
Startseite   »   FAQ   »   FAQ Medizinischer Dienst   »   Widerspruch MDK


Widerspruch MDK

Frage:

Was ist zu tun, wenn eine Ablehnung erfolgt?

Antwort:

Ein Widerspruch muss fristgerecht und in der Regel schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht werden. Die Begründung für einen Widerspruch sollte detailliert Unzulänglichkeiten des MDK Gutachtens aufzeigen und sich auf die allgemein verbindlichen Begutachtungsrichtlinien beziehen. Über den Widerspruch wird zuerst von der Pflegekasse intern entschieden. Dazu wird in der Regel der MDK um eine Stellungnahme gebeten. Häufig wird "nach Aktenlage" entschieden.


Wir freuen uns auf Ihre Fragen!

Ihre Pflegenetzwerker

Sie haben Fragen zum Pflegenetzwerk?
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Ihre Pflegenetzwerker


Widerspruch MDK · Prüfrichtlinien des MDK · MDK Prüfkatalog