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Kosten für Kurzzeitpflege
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Kosten für Kurzzeitpflege

Frage:

Was kostet eine Kurzzeitpflege und wie wird diese finanziert?

Antwort:

Die Kosten für eine Kurzzeitpflege sind je nach Anbieter unterschiedlich. Zum Teil können die Kosten für eine Kurzzeitpflege über die Verhinderungspflege getragen werden. Das Pflegeversicherungsgesetz sieht vor, dass die Pflegekasse einmal pro Kalenderjahr für max. 28 Kalendertage Kosten für eine Verhinderungspflege, wie z.B. die Kurzzeitpflege, in Höhe von maximal 1470,00 Euro übernimmt. Sind die Kosten für den Aufenthalt in einer Kurzzeitpflege höher, so muss der Betroffene die Mehrkosten für die Kurzzeitpflege selber tragen.


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