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Stundenweise Verhinderungspflege
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Stundenweise Verhinderungspflege

Frage:

Bekommt man auch stundenweise Verhinderungspflege?

Antwort:

Ersetzt werden Kosten für eine Ersatzpflegeperson. Wenn die „Ersatzpflege“ weniger als acht Stunden am Tag (d.h. stundenweise) geleistet wird, bleiben das Pflegegeld und die Pflegesachleistung an diesem Tag in voller Höhe erhalten. Es muss mit der Pflegekasse abgeklärt werden.


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