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Aufnahme in ein Pflegeheim

Frage:

Meine Mutter (85 Jahre) hat Pflegestufe 2 und da Sie tagsüber alleine ist, sich durch einen Sturz den Oberschenkel und die Hüfte gebrochen. Sie ist durch eine langjährige Zuckerkrankheit häufig "geistig verwirrt" und nicht mehr in der Lage, sich alleine zurecht zu finden. Wir, die Angehörigen, sind berufstätig und wohnen teilweise zu weit entfernt, um uns ausreichend um unsere Mutter kümmern zu können. Sie liegt zurzeit im Krankenhaus und wird ab nächste Woche Freitag, den xx.xx.xxxx in einem 4-wöchigen Kurzpflegedienst betreut, damit Sie wieder "auf die Beine kommt". Nach jetziger Einschätzung der Ärzte wird Sie nicht mehr in der Lage sein, alleine zu wohnen. Wir, die Angehörigen, sind selber mittellos, teilweise berufstätig und können uns tagsüber nicht ausreichend um unsere Mutter kümmern.

Was kann ich tun, damit Sie in ein Pflegheim kommt, damit Sie regelmäßige Betreuung bekommt und eine solche Situation nicht mehr passiert?

Antwort:

Sie haben geschrieben, dass Ihre Mutter bereits die Pflegestufe 2 hat, daher können Sie nach einem Pflegeheimplatz für Ihre Mutter suchen. Die Pflegestufe gilt sowohl für die ambulante als auch die stationäre Pflege. Sie müssen daher keinen Antrag auf Pflegestufe 1 für das Pflegeheim stellen.

Falls weder Ihre Mutter noch Sie die Kosten für die Pflegeheimunterbringung tragen können, denn in der stationären Pflege werden für die Pflegestufe 2 durch die Pflegekasse nur 1279 Euro getragen, können Sie sich an das Sozialamt wenden. Dieses trägt bei Bedürftigkeit die weiteren Kosten für den Pflegeheimplatz. Sie sollten sich daher an das Sozialamt wenden, um eine eventuelle Teilkostenübernahme mit diesem zu besprechen.

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