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Leistungen bei Pflegestufe 3
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Leistungen bei Pflegestufe 3

Frage:

Hallo, habe eine querschnittsgelähmte Frau mit Pflegestufe 3. Was steht dieser Patientin alles zu? Was steht mir, als Pflegenden, der noch berufstätig ist zu, an der Arbeit, was muss ich beachten?

Antwort:

Wenn Ihre Frau in Pflegestufe 3 eingestuft ist, sollte sie bereits Pflegegeld oder -sachleistungen von der Pflegekasse bekommen, nicht wahr? Falls das nicht der Fall sein sollte, hier die Leistungen der Pflegekasse für die Pflegestufe 3:

Pfelegegeld = 665,00 Euro/Monat

Pflegesachleistungen:

  • Pflegestufe 3 = 1.432,00 Euro/Monat
  • Pflegestufe 3a = 1.958,00 Euro/Monat

Die Pflegekasse ist für alle Leistungen der selbständigen Lebensführung zuständig. Hierunter fallen alle Leistungen, die eine pflegebedürftige Person selbstständig ausführen würde, wenn sie könnte.

Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt und gliedern sich in vier Hauptgruppen:

  • Grundpflege (waschen, anziehen, betten, lagern, Toilettengänge, u.a.)
  • Ernährung (mundgerechtes Bereiten der Nahrung, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme)
  • Mobilität (Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, An- und Ausziehen, stehen, gehen in der Wohnung, Hilfe beim selbstständigen Verlassen der Wohnung, u.a.)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (Reinigen des Umfeldes, Sauberhalten der persönlichen Wäsche, Besorgungen, u.a.)


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