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Widerspruch bei der Pflegekasse
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Widerspruch bei der Pflegekasse

Frage:

Wann und wie kann ich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen?

Antwort:

Ein Widerspruch kann immer dann eingelegt werden, wenn die Pflegekasse einen Bescheid, z.B. in Verbindung mit einem Antrag auf Einstufung, oder der Beantragung von Hilfsmitteln, zugestellt hat und dieser Bescheid nicht so ausfällt, wie der Antragsteller sich das gedacht hat.

Ein Widerspruch muss immer schriftlich, oder zur Niederschrift erfolgen, kann aber formlos eingereicht werden. Die Widerspruchsfrist, also die Zeit, in der der Widerspruch bei der Pflegekasse vorgelegt sein muss, beträgt vier Wochen nach Zugang des Bescheids beim Antragsteller.


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